"GEMEINSAM BEWEGT MAN VIEL"
→ Getreu diesem Motto wird in meiner Praxis für
Ergotherapie in Dülmen behandelt.
Miteinander, lösungsorientiert, wertschätzend, ganzheitlich und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Ihr Wohlergehen und die Verbesserung Ihrer Lebensqualität
stehen dabei im Mittelpunkt.
Durch die Kombination aus Ihrer aktiven Mitarbeit und meiner langjährigen Expertise erreichen Sie Ihre individuellen Ziele.


EUGENIA LINDE
Staatlich anerkannte Ergotherapeutin & zertifizierte Entspannungstrainerin
Meine Ausbildung zur Ergotherapeutin habe ich im Herbst 2014 erfolgreich mit dem Staatsexamen abgeschlossen.
In den letzten 11 Jahren sammelte ich wertvolle berufliche Erfahrungen als angestellte Therapeutin in ergotherapeutischen Praxen und in zwei Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Im Verlauf füllte sich mein Erfahrungs- und Wissensstand durch
viele Fortbildungen in den Bereichen Handtherapie, Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie und Pädiatrie.
Ein Auszug meiner absolvierten Fortbildungen ist unter dem Menüpunkt ´Meine Fortbildungen´ nachzulesen, ebenso weitere Informationen unter ´Leistungsangebot der Ergotherapie´.
Anfang 2024 erfüllte ich mir schließlich den Traum einer eigenen Ergotherapiepraxis in meiner Heimatstadt Dülmen, wo ich mit meinem Mann, unseren Kindern und unserem kleinen Kater lebe.
Nun freue ich mich auf neue Begegnungen und alle Aufgaben,
die auf mich zukommen.
LAGE UND KONTAKT
Ergotherapie in Dülmen
Sie finden meine gemütlich eingerichtete Praxis zentral gelegen
in Dülmen, Ostdamm 117b.
Barrierefrei von der Hauptstraße aus erreichbar (im Erdgeschoss) incl. kostenlosen Parkplätzen. Der Bahnhof ist fußläufig erreichbar und nebenan befindet sich die Bäckerei Grote.
Für Terminanfragen im erwachsenen Bereich gerne telefonisch oder per Email melden.
(Pädiatrischer Bereich mit fortlaufender, sehr sehr langer Warteliste. Kontaktaufnahme in Bezug auf Ihr Kind bitte nur per Email. Vielen Dank).

Wichtig
1) Welche Kosten entstehen für Sie?
-Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Dies gilt auch für Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erhalten haben. Entsprechende Karte bitte zum Ersttermin mitbringen.
-Ab dem 18. Lebensjahr wird eine gesetzliche Zuzahlung von
zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10,- € fällig. Die Therapiepraxis ist verpflichtet diese einzufordern und beides eins zu eins an die Kassen weiterzuleiten.
-Mit privat versicherten Klienten wird ein Behandlungshonorarvertrag vereinbart. Der vereinbarte Honorarsatz richten sich nach der Diagnose und der Gesamtdauer der Therapie.
Diesen können Sie gern zu Beginn der Behandlung als Kostenvoranschlag bei Ihrer Kasse einreichen.
Im Gegensatz zu Kassenrezepten (innerhalb von 28 Tagen)
gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, innerhalb derer die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.
Die Höhe des Honorars ist unter dem Menüpunkt ´Honorarinformationen´ nachzulesen oder die Honorarvereinbarung vor dem ersten Behandlungstermin unverbindlich per Email anzufordern.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gern
per Email melden.